AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 07.04.16
Allgemein:
Für den Geschäftsverkehr mit der Firma Sarah Jamaly Condical e.K. mit Hauptsitz in der Opphofer Str. 137 in 42109 Wuppertal, gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt auch dann, wenn wir den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche, fernmündliche oder durch Vertreter unseres Betriebes gemachte Angaben sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde erklärt sich durch die Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch bei der Reservierung, Buchung oder Bestellung mit der Geltung dieser Bedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden.
1 Vertragsgegenstand
Sofern der Auftraggeber den Aufenthalt (auch) zur Durchführung ärztlicher Leistungen nutzen möchte, verfügt die Auftragnehmerin über ein erstklassiges Netzwerk zur medizinischen Beratung und Durchführung von Behandlungsleistungen auf einer Vielzahl von Fachgebieten. Die Auftragnehmerin kann auf Wunsch des Auftraggebers Kontakt zu geeigneten Ärzten und Kliniken einer Vielzahl von Fachrichtungen mit dem Ziel ärztlicher Beratung des Auftraggebers und hiernach eventueller ärztlicher Behandlung herstellen.
2 Leistungen des Auftragnehmers / Einzelheiten der Beauftragung / Sicherheitsleistung
Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben werden Auftraggeber und Auftragnehmerin insbesondere folgende Vorleistungen erbringen, auf deren Grundlage der Vertrag zustande
kommt:
Nach Zugang dieses detaillierten Vorschlages der Auftragnehmerin kann der Auftraggeber innerhalb weiterer 2 Wochen der Auftragnehmerin Änderungswünsche, Streichungen oder den Einbau zusätzlicher Leistungen mitteilen. Diese Modifizierungswünsche hat die Auftragnehmerin bestmöglich einschließlich einer wiederum konkreten Kostenschätzung umzusetzen und dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Erfolgen keine Änderungswünsche des Auftraggebers im Sinne von Abs. (3) oder widerspricht er nicht innerhalb von 1 Woche der Umsetzung der Modifizierungsvorschläge des Auftragnehmers im Sinne von Abs. (3), kommt der Vertrag mit dem dann maßgeblichen Inhalt zustande. Tagespreise und Kontingente bei den Leistungserbringern sind jedoch bis zur Zahlung durch den Auftraggeber und bis zur unmittelbar danach folgenden endgültigen Buchung durch die Auftragnehmerin freibleibend und können sich ändern.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einzelne Leistungserbringer aus wichtigem Grund durch mindestens gleichwertige Leistungserbringer zu ersetzen. Ein wichtiger Grund können etwa nach Abschluss dieses Vertrages liegende gravierende Preissteigerungen des Leistungserbringers, der Wegfall von Verfügbarkeiten beim Leistungserbringer oder Qualitätsprobleme beim Leistungserbringer sein.
Ändern sich nach Vertragsschluss die Preise eines oder mehrerer Leistungserbringer, ist die Auftragnehmerin zur Anpassung der Kostenschätzung und der darauf beruhenden Vergütung berechtigt. Gleiches gilt, wenn bereits vor Vertragsschluss Preisänderungen erfolgen, die durch den oder die Leistungserbringer der Auftragnehmerin erst nach Vertragsschluss mitgeteilt werden. Hierbei kann lediglich die konkrete Preissteigerung des Leistungserbringers an den Auftraggeber weitergegen werden. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung der Vergütung der Auftragnehmerin ist nicht zulässig. Diese wird also nach wie vor nach der zwischen den Parteien vereinbarten konkreten Kostenschätzung berechnet.
Preissenkungen eines oder mehrerer Leistungserbringer nach Abschluss des Vertrages hat die Auftragnehmerin an den Auftraggeber weiterzugeben. Hierdurch ändert sich ebenfalls nicht die Vergütung der Auftragnehmerin, die sich auch in diesem Fall nach der dem Vertrag zugrunde liegenden konkreten Kostenschätzung richtet.
3 Bezahlung der Leistungen / Vorableistungen des Auftraggebers
Sollten einzelne Dienstleistungserbringer eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich nach Anforderung und Übermittlung des entsprechenden Nachweises durch die Auftragnehmerin auf das von ihr benannte Konto zu überweisen.
Eventuelle Hotelleistungen werden durch die Auftragnehmerin in aller Regel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gebucht. Insoweit ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich nach entsprechender Anforderung der Auftragnehmerin die mitgeteilten Hotelkosten an die Auftragnehmerin auf ein von ihr bezeichnetes Konto zu überweisen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die endgültige Buchung der Hotelleistungen erst nach Eingang der insoweit anfallenden vollständigen Kosten erfolgen kann. Durch den Auftraggeber vor Ort gebuchte Sonderleistungen des Hotels (Restaurantleistungen, Wellnessleistungen, Getränke ect.) trägt der Auftraggeber unmittelbar vor Ort.
Ärztliche Leistungen hat der Auftraggeber in jedem Fall unmittelbar zu beauftragen und unmittelbar mit dem ärztlichen Leistungserbringer abzurechnen sowie an diesen zu bezahlen. Hier erschöpft sich die Tätigkeit der Auftragnehmerin in jedem Fall in für den Auftraggeber kostenfreien, unverbindlichen Empfehlungen und der Weitergabe von Kontakten.
Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmerin bis auf Widerruf die Ermächtigung, die geschuldeten Leistungen vom Konto des Auftraggebers einzuziehen. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin eine Bankverbindung mit ausreichender Deckung mitzuteilen.
4 Vergütung der Auftragnehmerin
Tritt der Auftraggeber den Aufenthalt nicht an oder storniert er diesen vor dessen Antritt, werden die an die Dienstleistungserbringer durch den Auftraggeber erbrachten und nicht verbrauchten Anzahlungen an den Auftraggeber umgehend erstattet. Daneben bleibt der Auftraggeber in jedem Fall zur Zahlung der vollen Vergütung der Auftragnehmerin zzgl. MwSt. verpflichtet.
5 Berichterstattung
Die Auftragnehmerin erstattet dem Auftraggeber regelmäßig Bericht über die laufende Tätigkeit und deren Ergebnisse, insbesondere über die vorgenommenen Buchungen und eventuell notwendige Modifikationen und Verschiebungen.
6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen rechtzeitig erteilt werden und sie von allen für die Auftragsdurchführung relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.
7 Schweigepflicht, Datenschutz
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet.
8 Vertragsdauer / Kündigung
9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
10 Sonstige Ansprüche
11 Haftung der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin übernimmt die Haftung für unmittelbare Personenschäden, die dem Auftraggeber durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten seitens der Auftragnehmerin selbst entstanden sind. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Für sonstige Schäden wird eine Haftung nur übernommen, wenn ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Auftragnehmerin vorliegt.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, mit den einzelnen Dienstleistungserbringern keine Individualvereinbarungen zu treffen, die deren Haftung gegenüber dem Auftraggeber ausschließen oder einschränken.
12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.